Mietbedingungen
Stand 01.07.2021
1. Mietpreise
Es gelten die bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Mietpreise gemäß unserer Preisliste.
2. Übernahme und Rückgabe
Das Dachzelt sowie Zubehör ist für den vereinbarten Mietzeitraum, sofern nicht anders vereinbart, beim Vermieter
in 96450 Coburg abzuholen und auch wieder zurückzugeben. Die Montage wie auch Demontage des Dachzeltes auf
dem Fahrzeug erfolgt zusammen mit dem Vermieter und darf während der Mietdauer nicht eigenmächtig
demontiert oder an Dritte überlassen werden.
3. Zahlungsweise
Innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss, jedoch vor Mietbeginn, ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des
vereinbarten Mietpreises inkl. aller zugehörigen Kosten zu zahlen. Der Restbetrag ist 7 Tage vor Mietbeginn zu
zahlen. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsbedingungen ist der Vermieter nicht mehr an die vereinbarte
Reservierung gebunden und behält sich das Recht vor, den Vertrag zu stornieren.
4. Kaution
Zu Mietbeginn wird eine Kaution in Höhe von 200,00 € fällig, welche in Bar bezahlt werden muss. In einem
Übergabeprotokoll zu Mietbeginn wird der Zustand des Dachzeltes und Zubehör dokumentiert und vorhandene
Mängel festgehalten. Bei einer ordnungsgemäßen Rückgabe des Dachzeltes sowie Zubehör im unbeschädigten und
gereinigten Zustand (unter Berücksichtigung zuvor festgehaltener Mängel), erhält der Mieter die Kaution in voller
Höhe zurück.
5. Reservierung, Rücktritt und Schadensersatz
Eine Reservierung wird durch den Erhalt einer Buchungsbestätigung vom Vermieter, jedoch erst bei erfolgter
Anzahlung gemäß der Zahlungsbedingungen aus Punkt 3., verbindlich.
Bei einem Rücktritt einer verbindlichen Reservierung bis 14 Tage vor Mietbeginn, oder gar das Nichtwahrnehmen
einer Reservierung, sind dem Vermieter als Schadensersatz 90 % des vereinbarten Mietpreises inkl. aller zugehörigen
Kosten zu zahlen. Sollte die bereits geleisteten Zahlungen des Mieters die 90 % Schadensersatz überschreiten, wird
diese Differenz an den Mieter zurückbezahlt.
Der Mieter kann, unter Vorbehalt des Vermieters, einen Ersatzmieter benennen, welcher die Reservierung unter den
bereits vereinbarten Bedingungen übernimmt, um so einen Entfall des zu zahlenden Schadensersatzes zu bewirken.
Bei vorzeitiger Rückgabe des Dachzeltes kann keine Erstattung oder Rückzahlung erfolgen. Ebenso muss eine
frühzeitige Rückgabe zusammen mit dem Vermieter, zwecks einer ordnungsgemäßen Übergabe, abgeklärt werden.
Der Mieter ist ebenfalls dafür verantwortlich ein geeignetes Fahrzeug für das entsprechende Dachzelt zur Verfügung
zu stellen, da sichergestellt sein muss dass das Gesamtgewicht des Dachzeltes inkl. der Dachträger nicht die maximal
zulässige Dachlast des Fahrzeugs überschreitet. Sollte der Mieter zu Mietbeginn kein geeignetes Fahrzeug zu
Verfügung haben, behält sich der Vermieter vor, die Herausgabe des Dachzeltes zu verweigern. In diesem Fall kann
jedoch auch keine Rückzahlung der Mietkosten erfolgen.
Bei verspäteter Rückgabe des Dachzeltes sowie des Zubehörs behält sich der Vermieter vor, dem Mieter gegenüber
eventuelle Schadensersatzansprüche geltend zu machen, welche dann vom tatsächlich entstandenen Schaden
abhängig gemacht werden.
6. Haftung des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich für die rechtzeitige Abholung wie auch Rückgabe in vertragsgemäßen Zustand und haftet
für einen bestimmungsgemäßen und sorgfältigen Gebrauch des Dachzeltes sowie eventuellem Zubehör. Während
der Mietdauer entstandene Mängel bzw. Beschädigungen werden dem Mieter berechnet und müssen dem
Vermieter unverzüglich mitgeteilt werden, um mögliche Ausfälle für Folgevermietungen, aufgrund von
Ersatzteilbeschaffung oder Reparaturen zu vermeiden. Wird der Vermieter nicht unverzüglich unterrichtet können
hierfür später mögliche Ansprüche auf Schadensersatz seitens des Vermieters entstehen.
Bei Diebstahl, Totalverlust, Unfällen oder Schäden aufgrund von unsachgemäßer Verwendung wird der Mieter
vollumfänglich haftbar gemacht, und dem Vermieter müssen die Kosten in Höhe des Neuwert zum Mietbeginn der
überlassenen Mietsache erstattet werden. Das gilt auch bei Verlust oder Beschädigungen an Zubehör.
Der Mieter ist zu jeder Zeit für die Einhaltung gesetzlicher Straßenverkehrsregelungen, sowie die regelmäßige
Kontrolle (alle 150 km) der Verbindungen bzw. Befestigungen von Dachzelt und Dachträgern verantwortlich. Falls
Dachträger kein Bestandteil des Mietvertrags sind, wird vorausgesetzt, dass diese vom Mieter fachgerecht montiert
wurden.
Das Rauchen sowie Tiere sind im Dachzelt nicht gestattet. Bei übermäßiger Verschmutzung wird eine zusätzliche
Reinigungsgebühr von 100,00 € fällig.
Versteckte Mängel die durch den Mieter entstanden, und bei Rückgabe jedoch nicht sofort zu erkennen sind,
können beim Mieter noch 5 Tage nach Rückgabe nachträglich geltend gemacht werden.
7. Verhalten bei einem Unfall
Bei einem Unfall, auch ohne Einwirkung Dritter, ist unverzüglich die Polizei zu verständigen um einen ausführlichen
Unfallbericht anfertigen zu lassen. Auch müssen die Daten von Zeugen wie Adresse und Kennzeichen festgehalten
werden. Auch der Vermieter muss kurzfristig informiert werden.
8. Haftungsausschluss
Der Mieter haftet über den Mietzeitraum in vollem Umfang für die Mietsache. Bei Schäden an Mieter, an Dritten
oder an anderen Sachen übernimmt der Vermieter keine Haftung.
9. Personenbezogenen Daten
Der Vermieter ist berechtigt, die Daten des Mieters im bezüglich der Geschäftsbeziehung im Sinne des
Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Vermieters, sofern die Vertragsparteien Kaufleute sind oder mindestens eine
der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder die in Anspruch zu nehmende
Vertragspartei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der
deutschen Zivilprozessordnung verlegt oder der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese
Regel gilt auch für Wechsel- und Scheckverfahren.
11. Salvatorische Klausel
Sollte einzelne Bestandteile dieser Mietbedingungen nicht gültig sein, bleiben alle anderen Bestandteile davon
unberührt und behalten weiter ihre Gültigkeit.
STIG JÛTLAND – Inh. Phillipp Leuchtmann, Rosenauer Straße 100 a, 96450 Coburg
Telefon: +49 (0) 9561 799 616-0, Telefax: +49 (0) 9561 799 616-4, E-Mail: service@stigjutland.com
Steuernummer: 212/244/80315, Umsatzsteuer-ID: DE338812695, Gerichtsstand Coburg